Gebühren

Die Anwaltsgebühren und ihre Höhe richten sich zunächst nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Falls eine Rechtschutzversicherung besteht, kümmere ich mich um die Erteilung der Deckungszusage und Kostenübernahme gegenüber dem Rechtsschutzversicherer. Zudem kann in begründeten Fällen, Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Geht der außergerichtliche Beratungsbedarf über die Erstberatung hinaus, besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen.